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Bildungsfonds
Beantragung von Mitteln aus dem Bildungsfonds
Voraussetzung für die Zuwendung von Mitteln aus dem Bildungsfonds ist die Mitgliedschaft der Schule bei „Beste Bildung“, ausgedrückt durch die Unterzeichnung der Zielvereinbarung. Die Beantragung von Mitteln aus dem Bildungsfonds erfolgt mittels formlosem Antrag (1-2 Seiten) schriftlich oder per Email.
Darüber hinaus gelten die folgenden Grundsätze:
- Der Landkreis Osterholz behält sich vor, einen Teil der Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen zu vergeben, die allen (oder der Mehrzahl) der an der „Besten Bildung“ teilnehmenden Schulen zugutekommen.
- Reisekosten (Fahrt und Verpflegung) und Ausstattungsgegenstände sind grundsätzlich nicht förderungsfähig.
- Bei der Auftragsvergabe der Schulen an externe Partner sind die Schulen angehalten, auf einen wirtschaftlichen Umgang mit den Fördermitteln zu achten.
- Vernetzung: Die Entwicklungsbedürfnisse der Region bzw. die Vernetzung der Schulen haben bei der Mittelvergabe Priorität. Das bedeutet auch, dass Anträge von mehreren Schulen, die sich als Schulgruppe zusammengeschlossen haben, bevorzugt behandelt werden.
- Die absolute Höhe der gewünschten Förderung ist Vergabekriterium. Der Fonds soll nicht mit wenigen, teuren Maßnahmen über Gebühr belastet werden.
- Die Mittel aus dem Fond sollen möglichst vielen Schulen zugutekommen. Bei der Beantragung wird demnach geprüft, welche Mittel die beantragenden Schulen bereits in der Vergangenheit erhalten haben.
- Subsidiarität: Die Schule/Schulgruppe hat zunächst zu prüfen, ob die anfallenden Kosten nicht mit anderen (Landes-) Mitteln gedeckt werden könnten (Regionale Lehrerfortbildung etc.)
- Transfer: Die Schule/Schulgruppe verpflichtet sich, die Ergebnisse und den Erkenntnisgewinn des geförderten Projekts anderen Schulen der Region zur Verfügung zu stellen (schriftlicher Kurzbericht oder Veranstaltung, z. B. Praxisforum).